Programm

 

Grundsatzprogramm der SPDU

Präambel: Die Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union bekennt sich unwiderruflich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung der Demokratischen Union, den universellen Menschenrechten, sowie dem individuellen Recht eines jeden Menschen auf Freiheit, Gerechtigkeit und dem Streben nach Glück. Demokratie und Freiheit, sowie die damit verbundenen Tugenden der Gleichheit und Gerechtigkeit müssen Grundlage unseres Staates bleiben.

Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handeln. Die permanente Entwicklung und Erneuerung der Gesellschaft muss die Schaffung einer Welt zum Ziele haben, die durch eine lebenswerte Umwelt und dauerhaften Frieden gekennzeichnet ist.

Die SPDU setzt sich für diese Themen ein und hat daher dieses Programm beschlossen.

I. Frieden
Als Unabdingbar für den Menschen sieht die SPDU das Leben in Frieden. Damit ist der innere und der äußere Frieden gemeint. Der innere Frieden wird durch ein bedingungsloses Eintreten und die aktive Verteidigung der Verfassung der Demokratischen Union erreicht. Feinden der Verfassung darf, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, kein Pardon gewährt werden.

Innerer Frieden bedeutet aber auch ein Leben ohne Kriminalität. Die Kriminalität muß auf allen Ebenen bekämpft werden. Deswegen muß die Polizei gestärkt werden, um die Aufklärungsquote von Verbrechen zu steigern. Gleichzeitig muß es jedem Bürger Möglich sein, ein menschenwürdiges Leben auch ohne Verbrechen zu führen.

Der äußere Frieden kann nur gewahrt werden, indem die Demokratische Union befähigt wird, jegliche Aggression von Außerhalb entgegenzuwirken. Dabei soll das endgültige Ziel einer Welt ohne Waffen nie aus den Augen verloren werden. Die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte muß deswegen jederzeit gewährt sein. Gleichzeitig ist es unser Ziel, durch Abrüstungsverhandlungen für eine sicherere Welt zu sorgen.

Der äußere Frieden wird auch durch die Außenpolitik bestimmt. Der jetzige Kurs der Ausgabenpolitik muss beibehalten werden. Fremde Staaten, welche anerkannt werden, müssen respektvoll und friedlich behandelt werden. Desweiteren sollten sich demokratisch orientierte Staaten zueinem Verteidigungs- und Wirtschaftsbündnis zusammenschließen um besser über gemeinsame Interessen zu beraten oder zusammenarbeiten zu können.

II. Freiheit
Freiheit bedeutet, daß der Bürger die Möglichkeit haben muß, seinen Lebenunsunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Ein Leben ohne selbstbestimmte Arbeit kann kein Leben in Freiheit sein. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik ist deswegen unabdingbar. Freiheit bedeutet desweiteren, Zeit für sich selbst und seine Familie zu bekommen. Deswegen darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden am Tag sowie 40 Stunden in der Woche betragen. Kein Bürger darf durch innere oder aüßere Umstände gezwungen werden, mehr Zeit für den Lebensunterhalt zu benötigen.

Freiheit ist auch die Freiheit, am Fortschritt teilzuhaben. Dazu gehört es, daß jedem durch Bildungsangebote die Möglichkeit gegeben wird, sich aktiv an dem Fortschritt zu beteiligen.

Jeder hat die Chancen und die Freiheit, sein Leben so erfolgreich wie möglich zu gestalten. Denjenigen, die durch Behinderung, Krankheit oder soziale Verpflichtungen daran gehindert sind, muss der Staat entsprechende Unterstützung leisten.

Die Freiheit des Einzelnen kann durch einen zu starken Staat gefährdet sein. Hier muss sich der Staat selbst beschränken und seine Bewohner vor Willkür staatlicher Stellen schützen.

Nur nach dringendem Tatverdacht und einer richterliche Entscheidung dürfen einige Grundrechte, wie die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Kommunikationsmittel ausser Kraft gesetzt werden. Das Recht auf jegliche Unversehrtheit und der Würde muss jedoch weiterhin erhalten bleiben und an erster Stelle stehen. Um die Verfassung zu schützen, muss ein parlamentarischer Verfassungsschutz ins Leben gerufen werden, der verdächtige Organisationen untersuchen und unter Umständen vor das Verfassungsgericht stellen kann.

Jeder, der verfassungsmäßig geschützte Rechte einschränken will und so die Freiheit der Bürger missachtet, muss diese Einschränkungen sachlich als unbedingt begründet nachweisen können. Ansonsten muss bei einer Mißachtung der Verfassung der Staat und die Gesellschaft durch restriktive Maßnahmen geschützt werden.

III. Gerechtigkeit
Alle Menschen, ob Mann oder Frau, Ausländer oder Inländer sind gleich vor dem Gesetz. Religionen und Parteien stehen unter dem besonderen Schutze des Staates, solange sie keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen entwickeln.

Kinder stehen unter dem besonderen Schutze des Staates, denn sie sichern den Fortbestand einer aktiven Gesellschaft. Daraus muss folgen, daß Eltern bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit unterstützt werden müssen. Finanzielle Erleichterungen und Betreuungsmöglichkeiten helfen Müttern und Vätern. Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau muss sich auch bei der Kinder- erziehung zeigen. Ganztagsschulen helfen den Eltern trotz Kinder weiter erwerbstätig zu sein.

Alte Menschen stehen unter dem Schutz des Staates. Wer sein Leben dem Aufziehen der nächsten Generation von ratelonischen Bürgern gewidmet hat, darf dafür nicht bestraft werden. Deswegen müssen großzügige Regelungen getroffen werden, um Erziehungszeiten für Kinder auf die Rente anzurechnen.

Soziale Gerechtigkeit erfordert auch eine starke Wirtschaft, denn nur diese schafft Arbeitsplätze. Der Staat behindert nicht die Wirtschaft, sondern arbeitet mit ihr zusammen, um das Optimum an Lebensqualität für seine Bürger zu erreichen. Dabei bleibt der Staat unabhängig und greift sofort ein, wenn Unternehmen oder Privatleute die natürliche Umgebung gefährden.

Eine moderne Infrastruktur sichert die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig. Entwicklungen erneuerbarer Energien können herkömmliche Energieträger auf absehbare Zeit ersetzen.

Die soziale Sicherung wird durch die Eigenvorsorge der Bürger gefestigt. Dennoch hat jeder Anspruch auf eine Grundsicherung.